FAQ Teilnehmende

Häufig gestellte Fragen

Für Teilnehmer:innen einer Nachtwanderung

  • Bis wann kann ich mich für eine Wanderung anmelden?

    Der:die Veranstalter:in der jeweiligen Wanderung legt die Anmeldefrist selbst fest, womit die Anmeldefristen variieren. Du findest die Information zu den Anmeldebedingungen unter dem jeweiligen Detailbeschrieb eines Angebots auf www.wandernacht.ch.

  • Ich habe Fragen zu einer Wanderung. Bei wem kann ich mich melden?

    Bitte melde dich direkt beim jeweiligen Veranstalter bzw. bei der jeweiligen Veranstalterin der Wanderung. Die Kontaktdaten findest du im Detailbeschrieb des Angebots. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Wanderungen geben.

  • Ich möchte kurzfristig an einer Wanderung teilnehmen oder mich wieder abmelden. An wen wende ich mich?

    Bitte melde dich direkt beim jeweiligen Veranstalter bzw. der jeweiligen Veranstalterin einer Wanderung. Die Kontaktdaten findest du im Detailbeschrieb des Angebots auf www.wandernacht.ch. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Angeboten geben und verwalten keine An-/Abmeldungen für einzelne Wanderungen.

  • Wie erfahre ich, ob eine Wanderung tatsächlich stattfindet oder nicht (z.B. aufgrund unsicherer Wetterlage)?

    Ob eine einzelne Wanderung stattfindet oder nicht, erfährst du am zuverlässigsten direkt beim jeweiligen Veranstalter bzw. der jeweiligen Veranstalterin einer Wanderung. Die Kontaktdaten findest du im Detailbeschrieb des Angebots auf www.wandernacht.ch. Die Veranstalter:innen sind angehalten, die bereits angemeldeten Teilnehmenden und auch die Schweizer Wanderwege umgehend zu informieren, sollte eine Wanderung abgesagt werden müssen. Die betreffende Wanderung wird auf www.wandernacht.ch als «abgesagt» gekennzeichnet. Sollte der Event als Ganzes abgesagt werden, wird dies auf der Einstiegsseite von www.wandernacht.ch kommuniziert. Die Schweizer Wanderwege können die einzelnen Veranstalter:innen jedoch in diesem Fall nicht zur Absage der eigenen Wanderung zwingen.

  • Warum werden für manche Wanderungen Teilnahmegebühren fällig und für andere nicht?

    Die Veranstalter:innen der einzelnen Wanderungen sind in der Ausgestaltung ihrer Angebote weitestgehend frei. Das heisst, sie entscheiden selbst darüber, ob und in welcher Höhe Teilnahmegebühren erhoben werden. Die Schweizer Wanderwege haben keinen direkten Einfluss auf diese Entscheidung.

  • Fühlen sich Wildtiere durch die nächtlichen Wanderungen nicht gestört?

    Es gibt gewisse Wildtiere, die sich in der Nacht durch Wandernde gestört fühlen können. Die Veranstalter:innen sind angehalten, ihre Wanderung abseits von Wildschutzzonen zu planen und auf die Bedürfnisse der Wildtiere Rücksicht zu nehmen. Die Veranstalter:innen werden zudem dazu aufgefordert, dass die Wanderleiter:innen die Teilnehmenden für die Problematik sensibilisieren: Lärm sollte vermieden werden, Stirn- und Taschenlampen sollen nur wenn nötig eingesetzt werden, Abfall ist korrekt zu entsorgen oder für die spätere Entsorgung mitzunehmen, der markierte Weg soll nicht verlassen werden, Verbots- und Hinweistafeln sind in jedem Fall Folge zu leisten.

  • Ich möchte selbst auch einmal eine Wanderung durchführen und als Anbieter:in an der Schweizer Wandernacht teilnehmen. Wie geht das?

    Für die Teilnahme als Anbieter:in einer Nachtwanderung gelten gewisse Voraussetzungen. Die Übersicht über den Anlass und die Bedingungen findest du hier. Eine Wanderung kannst du ab März im Online-Registrierungsformular unter «Meine Wandernacht» in deinem Benutzeraccount erfassen.

  • In der Nacht fahren z.T. keine öV. Wie soll ich zum Treffpunkt anreisen bzw. vom Endpunkt der Wanderung nachhause kommen?

    Die Ausgestaltung und die Organisation der einzelnen Nachtwanderungen liegt in der Verantwortung der einzelnen Veranstalter:innen. Die Schweizer Wanderwege halten die Veranstalter:innen dazu an, die Wanderung möglichst so zu planen, dass mit den öV an- und abgereist werden kann und die Teilnehmenden darüber zu informieren, wie sie zum Startpunkt der Wanderung gelangen bzw. welche Rückreisemöglichkeiten bestehen. Die Möglichkeiten kannst du direkt mit dem:der Veranstalter:in der jeweiligen Nachtwanderung klären. Die Kontaktdaten findest du im Detailbeschrieb des betreffenden Angebots auf www.wandernacht.ch.

  • Wie finde ich heraus, ob die Wanderung für mein Niveau geeignet ist?

    Im jeweiligen Detailbeschrieb des betreffenden Angebots auf www.wandernacht.ch findest du folgende Hinweise auf den Schwierigkeitsgrad: «Körperliche Anforderung» (tief, mittel, hoch) sowie die Dauer der Wanderung. Die Veranstalter:innen haben zudem die Möglichkeit, die Nachtwanderung als «für Familien geeignet» zu kennzeichnen. Für genauere Auskünfte wende dich bitte direkt an den:die Veranstalter:in der jeweiligen Wanderung. Die Kontaktdaten findest du im Detailbeschrieb des betreffenden Angebots auf www.wandernacht.ch. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Wanderungen geben.

  • Was für ein Licht soll ich auf einer Nachtwanderung mitbringen (Stirnlampe, Taschenlampe, keines)?

    Als Hauptlichtquelle auf der Nachtwanderung dient der Mond. Lasse dich auf das Abenteuer ein und entdecke vielleicht schon bekannte Landschaften in einem neuen Licht. Während die Augen weniger sehen, nehmen die anderen Sinne umso mehr wahr. Aus Sicherheitsgründen und falls der Mond sich hinter Wolken oder Berggipfeln verstecken sollte, empfiehlt sich aber auf jeden Fall, ein eigenes Licht mitzubringen. Mit einer Stirnlampe behältst du die Hände frei und kannst so Wanderstöcke einsetzen oder einen Stolperer auffangen. Welches Licht für die gewählte Wanderung am besten geeignet ist, verrät dir der:die jeweilige Veranstalter:in. Bitte beachte: Wildtiere fühlen sich durch den Einsatz von künstlichen Lichtquellen gestört. Setze dein Licht daher mit Bedacht ein und blende Tiere niemals absichtlich.

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