FAQ Teilnehmende
Häufig gestellte Fragen
Für Teilnehmer:innen einer Nachtwanderung
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Bis wann kann ich mich für eine Wanderung anmelden?
Der:die Veranstalter:in der jeweiligen Wanderung legt die Anmeldefrist selbst fest, womit die Anmeldefristen variieren. Sie finden die Information zu den Anmeldebedingungen unter dem jeweiligen Detailbeschrieb eines Angebots auf www.wandernacht.ch.
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Ich habe Fragen zu einer Wanderung. Bei wem kann ich mich melden?
Bitte melden Sie sich direkt beim jeweiligen Veranstalter bzw. bei der jeweiligen Veranstalterin der Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Detailbeschrieb des Angebots. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Wanderungen geben.
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Ich möchte kurzfristig an einer Wanderung teilnehmen oder mich wieder abmelden. An wen wende ich mich?
Bitte melden Sie sich direkt beim jeweiligen Veranstalter bzw. der jeweiligen Veranstalterin einer Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Detailbeschrieb des Angebots auf www.wandernacht.ch. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Angeboten geben und verwalten keine An-/Abmeldungen für einzelne Wanderungen.
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Wie erfahre ich, ob eine Wanderung tatsächlich stattfindet oder nicht (z.B. aufgrund unsicherer Wetterlage)?
Ob eine einzelne Wanderung stattfindet oder nicht, erfahren Sie am zuverlässigsten direkt beim jeweiligen Veranstalter bzw. der jeweiligen Veranstalterin einer Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Detailbeschrieb des Angebots auf www.wandernacht.ch. Die Veranstalter:innen sind angehalten, die bereits angemeldeten Teilnehmenden und auch die Schweizer Wanderwege umgehend zu informieren, sollte eine Wanderung abgesagt werden müssen. Die betreffende Wanderung wird auf www.wandernacht.ch als «abgesagt» gekennzeichnet. Sollte der Event als Ganzes abgesagt werden, wird dies auf der Einstiegsseite von www.wandernacht.ch kommuniziert. Die Schweizer Wanderwege können die einzelnen Veranstalter:innen jedoch in diesem Fall nicht zur Absage der eigenen Wanderung zwingen.
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Warum werden für manche Wanderungen Teilnahmegebühren fällig und für andere nicht?
Die Veranstalter:innen der einzelnen Wanderungen sind in der Ausgestaltung ihrer Angebote weitestgehend frei. Das heisst, sie entscheiden selbst darüber, ob und in welcher Höhe Teilnahmegebühren erhoben werden. Die Schweizer Wanderwege haben keinen direkten Einfluss auf diese Entscheidung.
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Fühlen sich Wildtiere durch die nächtlichen Wanderungen nicht gestört?
Es gibt gewisse Wildtiere, die sich in der Nacht durch Wandernde gestört fühlen können. Die Veranstalter:innen sind angehalten, ihre Wanderung abseits von Wildschutzzonen zu planen und auf die Bedürfnisse der Wildtiere Rücksicht zu nehmen. Die Veranstalter:innen werden zudem dazu aufgefordert, dass die Wanderleiter:innen die Teilnehmenden für die Problematik sensibilisieren: Lärm sollte vermieden werden, Stirn- und Taschenlampen sollen nur wenn nötig eingesetzt werden, Abfall ist korrekt zu entsorgen oder für die spätere Entsorgung mitzunehmen, der markierte Weg soll nicht verlassen werden, Verbots- und Hinweistafeln sind in jedem Fall Folge zu leisten.
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Ich möchte selbst auch einmal eine Wanderung durchführen und als Anbieter:in an der Schweizer Wandernacht teilnehmen. Wie geht das?
Für die Teilnahme als Anbieter:in einer Nachtwanderung gelten gewisse Voraussetzungen. Die Übersicht über den Anlass und die Bedingungen finden Sie hier. Eine Wanderung können Sie ab März im Online-Registrierungsformular unter «Meine Wandernacht» in Ihrem Benutzeraccount erfassen.
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In der Nacht fahren z.T. keine öV. Wie soll ich zum Treffpunkt anreisen bzw. vom Endpunkt der Wanderung nachhause kommen?
Die Ausgestaltung und die Organisation der einzelnen Nachtwanderungen liegt in der Verantwortung der einzelnen Veranstalter:innen. Die Schweizer Wanderwege halten die Veranstalter:innen dazu an, die Wanderung möglichst so zu planen, dass mit den öV an- und abgereist werden kann und die Teilnehmenden darüber zu informieren, wie sie zum Startpunkt der Wanderung gelangen bzw. welche Rückreisemöglichkeiten bestehen. Die Möglichkeiten können Sie direkt mit dem:der Veranstalter:in der jeweiligen Nachtwanderung klären. Die Kontaktdaten finden Sie im Detailbeschrieb des betreffenden Angebots auf www.wandernacht.ch.
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Wie finde ich heraus, ob die Wanderung für mein Niveau geeignet ist?
Im jeweiligen Detailbeschrieb des betreffenden Angebots auf www.wandernacht.ch finden Sie folgende Hinweise auf den Schwierigkeitsgrad: «Körperliche Anforderung» (tief, mittel, hoch) sowie die Dauer der Wanderung. Die Veranstalter:innen haben zudem die Möglichkeit, die Nachtwanderung als «für Familien geeignet» zu kennzeichnen. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte direkt an den:die Veranstalter:in der jeweiligen Wanderung. Die Kontaktdaten finden Sie im Detailbeschrieb des betreffenden Angebots auf www.wandernacht.ch. Die Schweizer Wanderwege können keine Auskünfte zu den einzelnen Wanderungen geben.
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Was für ein Licht soll ich auf einer Nachtwanderung mitbringen (Stirnlampe, Taschenlampe, keines)?
Als Hauptlichtquelle auf der Nachtwanderung dient der Mond. Lassen Sie sich auf das Abenteuer ein und entdecken Sie vielleicht schon bekannte Landschaften in einem neuen Licht. Während die Augen weniger sehen, nehmen die anderen Sinne umso mehr wahr. Aus Sicherheitsgründen und falls der Mond sich hinter Wolken oder Berggipfeln verstecken sollte, empfiehlt sich aber auf jeden Fall, ein eigenes Licht mitzubringen. Mit einer Stirnlampe behalten Sie die Hände frei und können so Wanderstöcke einsetzen oder einen Stolperer auffangen. Welches Licht für die gewählte Wanderung am besten geeignet ist, verrät Ihnen der:die jeweilige Veranstalter:in. Bitte beachten Sie: Wildtiere fühlen sich durch den Einsatz von künstlichen Lichtquellen gestört. Setzen Sie ihr Licht daher mit Bedacht ein und blenden Sie Tiere niemals absichtlich.